Personen mit einer, teilweise schon seit längerem, bestehenen Vorerkrankung möchten den Umfang des Versicherungsschutzes vor und während ihrer Auslandsreise verlässlich klären, bevor sie ihre Wahl für die eine oder andere Reiseversicherung treffen.
Beim Abschluss einer guten Stornoschutzversicherung besteht Versicherungsschutz für den Fall, dass die gebuchte Reise aufgrund von Problemen mit eine bestehenden Leiden storniert werden muss. Es gelten dabei meist diese Regeln:
zum Stornoschutz ohne Selbstbehalt
Während der Reise und damit in der Auslandskrankenversicherung ist die Behandlung von akuten Problemen mit der Vorerkrankungen dann versichert, wenn die Behandlungsnotwendigkeit unerwartet eintritt. Entscheidend ist also die Absehbarkeit der Behandlungsbedürftigkeit beim Reiseantritt:
Der Versicherungsschutz besteht mit der Abreise am Versicherungsbeginn bei den angebotenen Auslandskrankenversicherungen.
Bei bestehenden Erkrankungen sollten Sie den Leistungsumfang Ihrer Reiseversicherung sicherstellen:
vor der Reise:
während der Reise:
Die von uns empfohlenen Reiseversicherungen bieten umfassenden Schutz für Vorerkrankungen.
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