Mit der Selbstbehalt-Ausschlussversicherung versichern Sie den in Ihrem Kfz-Mietvertrag enthaltenen Selbstbehalt (meist: Kautionsbetrag), der im Versicherungsfall seitens des Kfz-Versicherers oder Fahrzeugvermieters einbehalten wird.
Die Kautionsversicherung für Mietfahrzeuge bietet diesen Versicherungsschutz:
Mit der Kautionsversicherung können Selbstbehalt aus Fahrzeug-Mietverträgen für Pkw, Camper, Motorhomes oder Wohnmobile versichert werden. Die Prämie versteht sich jeweils pro Tag und Fahrzeug sowie für alle beim Abschluss der Versicherung namentlich benannten Fahrerinnen und Fahrer.
Leistungsübersicht Selbstbehalt-Versicherung PLUS |
Gegenstand der Versicherung: |
Versicherungsschutz für die Selbstbeteiligung in der bestehenden (Haupt-) Kfz-Kasko-Versicherung des Mietfahrzeugs einschließlich Zusatzleistung bei Schäden an Unterboden, Glas oder Dach. |
Versicherungsfähig sind bei einer offiziellen und gewerbsmäßig tätigen Fahrzeugvermietung gemietete Kraftfahrzeuge. |
Bei einem während der Mietzeit erforderlichen Fahrzeugwechsel ist das Ersatzfahrzeug ebenfalls versichert. |
Versicherte Personen sind die beim Abschluss der Versicherung namentlich benannten Personen, die zum Führen des Fahrzeugs gemäß Mietvertrag berechtigt sind. Versicherungsnehmer kann jeder sein, der seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland oder einem anderen EU-Land hat. |
Es handelt sich um eine Zusatz-Kfz-Versicherung für Mietfahrzeuge, die nur in Ergänzung zu einer bestehenden (Haupt-) Kfz-Kasko-Versicherung leistet. |
Versicherungsfall: |
Im Zuge der Regulierung eines bei der (Haupt-) Kfz-Kasko-Versicherung versicherten Schadenfalles wird durch den Fahrzeugvermieter oder den Haupt-Kfz-Versicherer ein vertraglich vereinbarter Selbstbehalt einbehalten, für den Sie diesem gegenüber in Vorleistung getreten sind. Dieser Selbstbehalt wird Ihnen bis zur Höhe der Versicherungssumme (gebuchte Höhe des Selbstbehaltes) in folgenden Fällen erstattet: |
1. Das Mietfahrzeug wurde gestohlen. |
2. Das Mietfahrzeug wird bei einem Unfall im öffentlichen Strassenverkehr, durch Vandalismus oder beim Versuch des Diebstahls beschädigt oder zerstört. |
In beiden Fällen ist Voraussetzung, dass die bestehende (Haupt-) Kfz-Kasko-Versicherung für diese Schäden eine Leistung vorsieht. |
3. Das Mietfahrzeug wird bei einem Unfall im öffentlichen Strassenverkehr an Unterboden, Windschutz-, Seiten- oder Heckscheibe, Aussenspiegel, Reifen oder Dach beschädigt und die bestehende (Haupt-) Kfz-Kasko-Versicherung sieht dafür keinen Versicherungsschutz vor. In diesem Fall werden Ihnen die vertraglich geschuldeten und notwendigen Kosten bis zur Höhe der Versicherungssumme erstattet, die Ihnen der Fahrzeugvermieter für die Wiederherstellung des Mietfahrzeugs in Rechnung stellt. |
nicht versicherte Schäden: |
Schäden, für die die (Haupt-) Kfz-Kasko-Versicherung keinen Versicherungsschutz vorsieht |
Schäden an der Ölwanne |
Schaden an der Inneneinrichtung des Mietfahrzeugs |
Schäden infolge Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels |
Fahrten eines nicht berechtigten Fahrers des Mietfahrzeugs |
Schäden, die durch vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles durch den Fahrer des Mietfahrzeugs entstehen. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt werden. |
Fahrten unter Alkohol-, Drogen- oder Arzneimitteleinfluss, sofern der Fahrer dadurch nicht in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen |
Schäden, die bei der Teilnahme an Wettfahrten einschliesslich Übungsfahrten dazu entstehen |
Schäden im Zusammenhang mit dem vertragswidrigen Gebrauch des Mietfahrzeugs |
Schäden beim Befahren von Strassen, die laut Fahrzeugmietvertrag nicht befahren werden dürfen |
Schäden durch fehlerhafte Bedienung oder Verschleiss |
Schäden durch Elementarereignisse, Streik oder sonstige Arbeitskampfmassnahmen |
Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse oder innere Unruhen |
Reisen in ein Gebiet, für das zum Zeitpunkt der Einreise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland bestand |
Selbstbehalt: nein |
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen. |
Selbstbehalt-Versicherung für Mietfahrzeug-Anmietungen weltweit | ||
versicherter Selbstbehalt bis: | Pkw | Camper, Motorhomes, Wohnmobile |
2.000 € | 6,00 € | 9,00 € |
3.000 € | 6,50 € | 10,00 € |
5.000 € | 7,50 € | 12,00 € |
Die Prämien verstehen sich pro Tag und Fahrzeug incl. aller Fahrer, die bei der Buchung angegeben werden. Der Versicherungsschutz gilt für 1 Anmietung. Maximal versicherbare Fahrzeug-Mietdauer: 31 Tage (Pkw) bzw. 45 Tage (Camper, Motorhomes, Wohnmobile). Die Selbstbehaltversicherung selbst beinhaltet keinen Selbstbehalt. |
Abschlussfrist: Jederzeit bis zur Übernahme des Fahrzeugs.
Für Fahrzeuganmietungen bis 31 Tage (Pkw) und 45 Tage (Camper, Wohnmobile).
Versicherer: ERGO Reiseversicherung
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